Unsere Arbeit bringt es mit sich, dass wir immer öfter mit Juristen zu tun haben als uns eigentlich lieb ist. Seit Jahren beobachten wir die Umdeutung der Grundrechte von Abwehrrechten zu sekundären Anspruchsrechten. Corona scheint die letzten Dämme fortgespült zu haben. Jedes Gespräch offenbart neue Abgründe. Rechtsphilosophische Grundlagen, Grundrechtstheorie sind bereits begrifflich bei diesen Leuten kaum präsent. Die Dreiteilung in Abwehrrechte, Anspruchsrechte und Partizipationsrechte nicht bekannt. Begriffe wie Demokratie und Rechtsstaat werden synonym verwendet, meistens zur Beschreibung des derzeit herrschenden Systems, ohne jedwede wert- und prinzipienbasierte Einordnung. Es findet kein Abgleich des Vorgefundenen mit, keine Prüfung an den Kriterien statt. Die Argumentationsmuster verlaufen dort so:
Herrschendes System = Demokratie.
Was in dem System geschieht = gut.
Andere Systeme = undemokratisch.
Hobbes, Locke, Rousseau, de Tocqueville, Montesquieu und ihr Werk sind völlig unbekannt.
Leuten mit Doppel-VB, also zweifachem Prädikatsexamen, sind die Grundlagen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht geläufig. In fast jeder Diskussion tritt ein ekelhafter, faschistisch anmutender Rechtspositivismus zu Tage der die Lücke zwischen Roland Freisler und Hans Kelsen für die Bundesrepublik schließt.
Der paternalistische Staat wird nicht als solcher erkannt, geschweige denn kritisiert. Aus jeder Pore dünsten diese Juristen Obrigkeitshörigkeit, Gehorsam, Unterordnung aus. Die wenigen Ausnahmen sind fast völlig verstummt. Sie standen schon zu Beginn des Millenniums allein auf weiter Flur. Der Druck von Mandanten, Partnern, Kollegen muss enorm gewesen sein.
Juristen, die man für äußerst fähig gehalten hat, reagierten wie verängstigte, irrationale Kaninchen. Vergaßen ihre juristischen Werkzeuge und hinterfragten nichts. Erst wartete man auf Anweisung durch die Politik, dann auf konkrete Vorgaben in den Medien. Diese Menschen wirkten wie unfähige Kinder, die sich hilfesuchend nach ihren Eltern umschauten. Unfähig, eigene Entscheidungen zu treffen oder Werturteile zu fällen. Das Urteil der Schande von Stephan Harbarth und seinem BVerfG zu den Coronamaßnahmen ist vor diesem Hintergrund lediglich als logische Konsequenz dieser überwiegend inkompetenten Juristenkaste zu betrachten. Das juristische Ausbildungssystem hat eine Armee von konformistischen Exekutivjuristen und Subsumtionsautomaten geschaffen.
Das mag uns Laien nicht schmecken: Von den Juristen in Deutschland haben wir nichts (mehr) zu erwarten!